Vergangenen Donnerstag, 24. November 2016, wurde in Hamburg-Rothenburgsort bei drei weiteren toten Enten, die Wildgeflügelpest festgestellt. Die Stadt Hamburg hat daher die Fristen für Verbringungs- und weitere Sicherheitsvorschriften für ihr Beobachtungsgebiet verlängert. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung verlängert diese Fristen aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr zeitlich entsprechend für das vergangene Woche festgesetzte Beobachtungsgebiet im Bereich Bullenhausen/Over.
Dort gelten für Geflügelhalter besondere Vorschriften über die Aufstallungspflicht und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen hinaus. Ab Donnerstag, 24. November 2016, dem Tag der der Feststellung der weiteren Hamburger Fälle, darf für die Dauer von 15 Tagen Hausgeflügel nicht aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. 30 Tage lang darf Federwild nur mit Genehmigung oder Anordnung der zuständigen Behörde gejagt werden. Ebenso lange dürfen Vögel, die zur Aufstockung des Wildvogelbestandes gehalten werden, nicht frei gelassen werden. Geflügelausstellungen und -märkte dürfen nicht veranstaltet werden. Außerdem müssen Hunde- und Katzenhalter sicherstellen, dass ihre Tiere nicht im Beobachtungsgebiet frei umherlaufen.
Die Hauptzufahrtswege ins Beobachtungsgebiet sind durch eine Beschilderung gekennzeichnet. Betroffene Geflügelhalter im Beobachtungsgebiet wurden direkt informiert. Eine genaue Karte des Beobachtungsgebiets, die Allgemeinverfügung und ein Merkblatt mit ab sofort niedersachsenweit gültigen strengen Sicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhalterbetriebe findet sich im Downloadbereich rechts.
Für alle Geflügelhalter, auch Kleinsthalter, gelten bundesweit verschärfte Hygienemaßnahmen, um zu verhindern, dass Vogelgrippe-Erreger in die Tierbestände eingetragen werden. Dazu gehört das Tragen von Schutzkleidung. Außerdem dürfen fremde Personen die Bestände nicht betreten. Die Gelände, auf denen Geflügel gehalten werden, müssen gegen unbefugtes Betreten oder Befahren gesichert werden. Alle Betriebe müssen eine Einrichtung zum Händewaschen und zur Desinfektion von Schuhwerk vorhalten.
Zudem muss der Gesundheitszustand sämtlichen Geflügels genau überwacht werden. Sollten innerhalb von 24 Stunden Tierverluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße bis zu 100 Tiere auftreten, innerhalb eines Tages mehr als zwei Prozent der Tiere in Beständen größer als 100 Tiere versterben oder generell eine erhebliche Veränderung der Legeleistung oder Gewichtszunahme auftreten, ist sofort ein Hoftierarzt hinzuzuziehen. Dieser leitet sofort Vogelgrippe-Untersuchungen ein und informiert das Kreisveterinäramt. Gleiches gilt, wenn in reinen Enten- oder Gänsebetrieben mehr als vier Tage lang die Sterblichkeitsrate mehr als dreimal so hoch ist, wie üblich und wenn die Gewichtszunahme oder Legeleistung im gleichen Zeitraum um mehr als fünf Prozent abnimmt.
Das Veterinäramt des Landkreises führt weiter ein umfangreiches Wildvogelmonitoring durch. Verendete Wildvögel (Hühnervögel, Regenpfeiferartige und Schreitvögel wie Störche, Reiher, Kormorane) müssen umgehend dem Kreisveterinäramt gemeldet werden, Telefon: 0 41 71 – 69 36 53.